ProGreyhound e.V.
Satzung
§ 1 (Name und Sitz)
Der Verein führt den Namen ProGreyhound.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V.
Der Sitz des Vereins ist Nettetal.

§ 2 (Geschäftsjahr)
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 (Zweck des Vereins)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO)
Ziel des Vereins ist die Rettung der Greyhounds aus der Rennindustrie. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
– Information über Zucht, Haltung und Ausbeutung der Greyhounds/Windhunde auf kommerziellen Rennstrecken, unter Berücksichtigung des Tierschutzgedankens.
– Unterstützung von Kampagnen anderer Tierschutzorganisationen, auch im Ausland, die sich für die Abschaffung kommerzieller Windhundrennen engagieren.
– Vermittlung von Greyhounds/Windhunden zur Sicherung ihres Lebens.
– Errichtung eines Schutzortes, in dem artgerechte Unterbringung der Windhunde/Greyhounds zwingend vorgegeben ist, in Rudelhaltung, mit entsprechendem Auslauf und innen liegenden Gruppenräumen (im Winter beheizt).
– Die Mitglieder verpflichten sich für Recht und Würde der Tiere einzustehen.
– Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§ 4 (Selbstlose Tätigkeit)
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5 (Mittelverwendung)
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinen Anteil am Vereinsvermögen.
Den Mitgliedern können Auslagen und Aufwendungen (z.B. Kilometerpauschale, Verpflegungsmehraufwand) erstattet werden.

§ 6 (Verbot von Begünstigungen)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7 (Erwerb der Mitgliedschaft, Fördermitgliedschaft)
1. Vereinsmitglieder können natürliche oder juristische Personen werden.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine Ablehnung ist nicht anfechtbar.
2. Fördermitglied des Vereins kann werden, wer bereit ist, die Ziele des Vereins zu bejahen und den Verein mit dem nach Maßgabe des § 10 dieser Satzung festgelegten Mindestbeitrag zu unterstützen. Für die Aufnahme genügt eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand.
§ 8 (Beendigung der Mitgliedschaft)
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände trotz zweimaliger Zahlungsaufforderung.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig.

§ 9 (Mitgliedsrechte)
1. Mitglieder haben die vom Gesetz Vereinsmitgliedern eingeräumten Befugnisse, soweit diese Satzung diese Rechte nicht einem besonderen Vereinsorgan zuweist. Mitglieder haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung des Vereins.
2. Fördermitglieder haben von den gesetzlichen Mitgliedsrechten nur die nachfolgend aufgeführten:
– Die Vereinsführung hat ihnen Auskünfte über den letzten verfügbaren Kassenbericht sowie die Aktivitäten des Vereins zu erteilen, soweit es die Vereinsinteressen und die gebotene Vertraulichkeit nicht verbieten und hierdurch nicht unverhältnismäßige Kosten verursacht werden.
– Fördermitglieder erhalten in regelmäßigen Abständen Informationen über die Tätigkeit des Vereins.

§ 10 (Beiträge)
Von den Mitgliedern/Fördermitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.

§ 11 (Organe des Vereins)
Organe des Vereins sind
– die Mitgliederversammlung
– der Vorstand.
§ 12 (Mitgliederversammlung)
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer/innen, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern (in Berufungsfällen) sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse gerichtet war.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin schriftlich oder per E-Mail beantragt. Die Ergänzung ist eine Woche vor Beginn der Versammlung bekanntzumachen.
Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens 50% der Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 13 (Vorstand)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein stets gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. Der erweiterte Vorstand des Vereins besteht zusätzlich aus 3 weiteren Beisitzern.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Jahres gewählt.
Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
§ 14 (Geschäftsordnung)
Der Verein kann sich eine Geschäftsordnung geben. Über Inhalt und Änderungen entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 15 (Kassenprüfung)
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine/n Kassenprüfer/in.
Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein.
Wiederwahl ist zulässig.

§ 16 (Auflösung des Vereins)
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an:
Der begünstigte TSV wird aus Datenschutzgründen nicht öffentlich genannt.
Das übertragene Vermögen ist ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden.

Nettetal, den 16.08.2015

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Wir unterstützen …

… durch unsere Arbeit in erster Linie die Greyhounds dieser Welt. Wir bieten ihnen ein Forum, welches die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf ihr Schicksal lenken und sie den Menschen näher bringen soll – den Menschen, die Greyhounds noch nicht kennen und nichts über die üblen Machenschaften der Rennindustrie wissen.

Wir wollen dort helfen, wo Greyhounds in Not sind, in Ländern, in denen Tierschutz keine Lobby hat. Wir möchten Kampagnen gegen die Ausbeutung und Misshandlung der Greyhounds durch die Rennindustrie, ihre Trainer, Besitzer und Züchter unterstützen!

Wir werden versuchen möglichst vielfältige Informationen zu diesen Aspekten zu sammeln und zu veröffentlichen.
Auf den Seiten unserer Homepage finden Sie die neuesten Nachrichten aus der Welt der Greyhounds, von den USA über Irland, Großbritannien, Asien und Australien, bis hin zu Nachrichten aus Neuseeland.

Um unsere Ziele so gut wie möglich erreichen zu können, benötigen wir Unterstützung von den verschiedensten Medien und hoffen auf Ihr reges Interesse und Ihre Hilfe bei unserer Arbeit!
Inzwischen haben wir mit Eila eine Tierschützerin in Irland gefunden, die sich darum bemüht von Trainern und Besitzern ausgemusterte Renngreys zu bekommen. Aber auch Hunde aus den Dogpounds werden von ihr gerettet, bevor sie getötet werden. Eila hat eine eigene kleine Auffangstation eingerichtet und versorgt die Tiere mit allem, was sie brauchen. Jeden Platz in ihrer kleinen Rettungsstation, der bei der Übernahme eines Hundes durch uns oder andere Tierschutzorganisationen frei wird, besetzt sie mit einem neuen Todeskandidaten. In diesem Jahr ist ein Besuch bei Eila geplant, um sie persönlich kennen zu lernen und sich ein Bild vor Ort machen zu können.
So möchten wir bei der Rettung und Vermittlung der Greyhounds helfen. Auch Protestveranstaltungen, die von Tierschützern durchgeführt werden, wollen wir, wenn möglich, bei uns in Deutschland tatkräftig unterstützen, wie etwa den Protest am 26. Januar 2014 gegen die Rennpreisgala in Manchester. Wir wollen zeigen, dass auch bei uns in Deutschland bekannt ist, wie sträflich diese wundervollen Geschöpfe ausgebeutet und mit einem grausamen, qualvollen Tod bestraft werden!

In Großbritannien sind wir durch www.greytexploitations.com und deren sehr gute Informationen immer auf dem neusten Stand der Dinge.
Wir versuchen Sie zu informieren, was zum Thema „Greyhounds“ in den USA geschieht und sind durch den Verein http://grey2kusa.org/ und durch andere Vereine ständig „am Ort des Geschehens“. Wir sind mit Wort und Bild dort, wo für die Schließung der kommerziellen Rennbahnen gekämpft wird, und wo den ausgedienten und zu viel produzierten Greyhounds Grausamkeit widerfährt!

Auch in Australien, Asien und Neuseeland sieht es nicht anders aus. An Orten, an denen mit Lebewesen Geld verdient wird, bleibt die Tierliebe auf der Strecke! Hier sind wir ebenfalls durch grey2kusa worldwide immer informiert und teilen Ihnen die neuesten Nachrichten mit.

Es gibt noch etliche Vereine im Ausland, die für die Greyhounds kämpfen und deren Informationen wir durch die Übersetzungen ihrer Texte weitergeben werden. Links und Hinweise zu noch mehr Greyhound- Organisationen finden Sie überall in unseren Texten.
Wir möchten versuchen die anderen Tierschutzorganisationen, die sich genau wie wir für die Greyhounds einsetzen, zu unterstützen.

Dies soll durch unsere Informationsarbeit geschehen. Finanzielle Unterstützung ist uns leider noch nicht möglich, da unser Budget noch sehr gering ist und ausschließlich für unsere Pflegehunde benötigt wird. Deshalb sind die Greyhounds und wir auf Ihre Spenden angewiesen.
In Deutschland würden wir uns über die Zusammenarbeit mit denjenigen Tierschutzvereinen freuen, die Greyhounds aufnehmen, oder für die Greyhounds kämpfen, so wie wir!

Ihr ProGreyhound- Team

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Unsere Ziele sind identisch, mit denen vieler Tierschutzorganisationen:
HELFEN, HELFEN, HELFEN!
Aber wie genau wird unsere Hilfe aussehen.
Information:
Ein wichtiger Antriebsmotor ist für uns die Information über die Verhältnisse, in denen die Renngreys ihr Leben fristen müssen. Zu wenige Menschen wissen darüber Bescheid, weil die Rennindustrie natürlich keinerlei Interesse daran hat, dies öffentlich zu machen. Ohne weit gefächerte Information wird sich für die Renn-Greys auf der ganzen Welt nichts ändern. Solange Menschen Greyhoundrennen besuchen, um sich einen vergnüglichen Abend auf Kosten dieser wunderschönen Tiere zu gönnen, solange werden wir über die Folgen, unter denen diese Hunde zu leiden haben, berichten.
Vermittlung:
Natürlich möchten wir auch dem einen oder anderen Greyhound ein liebevolles und gemütliches Zuhause suchen. Diese Vermittlungen werden jedoch mit sehr viel Sorgfalt und größtmöglicher Weitsicht durchgeführt werden, denn wir möchten, dass Mensch und Hund eine dauerhafte Partnerschaft eingehen können. Wir sind uns aber auch der Tatsache bewusst, dass, obwohl wir alle erdenklichen Eventualitäten berücksichtigt haben, vielleicht doch einmal die Chemie zwischen Mensch und Hund nicht stimmt. Dann ist es für uns selbstverständlich, dass unser Vermittlungskandidat zu uns zurückkehrt und nicht in irgendein Tierheim abgeschoben wird.
Unterstützung:
Nicht zuletzt liegt uns die Unterstützung kleinerer Vereine, die sich in England und Irland um die Aufnahme der ausgedienten Renngreys kümmern, am Herzen. Oft arbeiten diese Vereine hart an der Grenze ihrer Möglichkeiten, da der Greyhound in diesen Ländern noch nicht das Ansehen eines Haustieres und Partners erlangt hat. Außerdem suchen, durch die übermäßige Zucht und Selektion auf den Rennbahnen bedingt, zu viele Hunde ein Zuhause. Gerade die kleineren Vereine können ihnen nicht in dem Maße helfen, wie sie es gerne möchten. Deshalb ist es uns wichtig diese Vereine, im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten, zu unterstützen.

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Da es in Deutschland leider nur sehr wenige Vereine gibt, die sich mit dem Leid der ausländischen Renngreyhounds beschäftigen, und auch die diesbezüglichen Informationen sehr dünn gesät sind, haben wir uns entschlossen ein bisschen mehr Licht ins dunkle Leben eines Renngreyhounds zu bringen. Vorwiegend handelt es sich dabei um die Greyhounds von der irischen Insel (wobei das Land, und damit verbunden das Leid der Tiere beliebig austauschbar ist). Die irischen Zuchtzahlen sind immens, die Flut der Hunde dementsprechend groß. Die Anzahl der Vereine, die sich dort um die „weggeworfenen Seelen“ kümmern, ist hingegen sehr überschaubar. Daneben gibt es noch die eine oder andere Einzelperson, der das Schicksal dieser wunderbaren Hunde nicht egal ist. Wir hatten bei unserer Suche nach einem Kontakt das Glück, auf einen solch aufopferungsvollen Menschen zu treffen. Wir meinen, dass immer noch zu wenig Menschen über das Schicksal der Renngreyhounds informiert sind. Kaum jemand kennt die damit verbundene Leidensgeschichte  dieser wundervollen Geschöpfe. Deshalb bemühen wir uns, nach bestem Wissen und Gewissen, Informationen aus aller Welt zum Thema „Kommerzielle Greyhoundrennen“ zu sammeln und für Sie zu übersetzen. Bei uns erfahren Sie wichtige Neuigkeiten über die Greyhounds, die Greyhound- Rennindustrie und die barbarische Behandlung, die diese wunderbaren Wesen über sich ergehen lassen müssen. Seit Jahrzehnten werden sie ausgebeutet und müssen ihr Leben riskieren, nur damit die Menschen für einige wenige Minuten „Unterhaltung“ und den Kick des Wettens erleben können. Wir berichten von der Massenzucht der Greyhounds aus reiner Profitgier, vom Abschlachten der ausgedienten Greyhounds nach ihrer Rennkarriere, oder der Tötung derjenigen, die erst gar nicht für die Bahn geeignet sind. Sie erfahren vom Verkauf dieser Lebewesen an obskure ausländische Geschäftemacher, diverse Versuchslabore oder Universitäten, rein zu Versuchszwecken. Wir berichten von den grausamen Taten der Besitzer, um sich ihrer Hunde zu entledigen, wenn sie ausgedient haben und kein Geld mehr einbringen, sondern sogar, „dreister Weise“, anfangen Geld zu kosten…. Aber auch über positive Veränderungen in der Welt der Renngreyhounds wird hier berichtet. Überall auf der Welt finden sich mehr und mehr Menschen, die den Greyhound nicht als Sportgerät, sondern als Haustier und liebevollen Wegbegleiter ansehen. Deshalb erfahren Sie hier von Aktionen anderer Tierschutzorganisationen, die sich ebenfalls für diese wunderbaren Hunde einsetzen, über die Schließung von kommerziellen Rennbahnen, über die Auflösung von Rennbahnkennels und, und, und …. Dank des Internets ist es uns möglich all diese Informationen an interessierte Menschen weltweit weiterzugeben. Außerdem besuchen wir mit unseren Informationsständen und unseren eigenen Greyhounds öffentliche Veranstaltungen rund um das Thema „Hund“ Dort geben wir die neusten Nachrichten aus der Welt der Greyhounds persönlich an interessierte Besucher weiter! Inzwischen haben wir auch mit der Vermittlung von irischen Greyhounds begonnen. In unserer kleinen Auffangstation leben immer mindestens zwei Hunde, die dort optimal versorgt und auf ihr eigenes Zuhause vorbereitet werden. Gleichzeitig versuchen wir Menschen zu finden, deren Herz ebenfalls für den Greyhound schlägt. Deshalb fragen wir: Wer möchte sich unseren Bemühungen anschließen und unsere Arbeit aktiv oder durch eine Spende unterstützen? Denn nur gemeinsam können wir für diese Hunde sprechen und den geretteten Greyhounds  einen guten und sicheren Start in ihr neues Leben bieten! Bitte schenken Sie unseren Seiten ihre Aufmerksamkeit und scheuen Sie sich nicht uns persönlich anzusprechen, falls Sie Fragen haben!!! Wir, das Team von ProGreyhound, freuen uns auf Ihr Interesse und danken Ihnen schon im Voraus für Ihre Mithilfe, egal in welcher Form! Und hier noch ein kurzes Wort in eigener Sache: Unser ganz besonderer und herzlicher Dank gilt all denjenigen, die unermüdlich mitgeholfen haben unseren Traum Wirklichkeit werden zu lassen! Denjenigen, die die Texte für unsere Homepage geschrieben, übersetzt und korrigiert haben. Denjenigen, die unsere Homepage gestaltet und viele Änderungen ohne Murren ausgeführt haben. Denjenigen, die sich durch Paragraphen gelesen und uns immer auf dem Boden der Tatsachen gehalten haben. Und nicht zuletzt denjenigen, die uns ihre Bilder zur Verfügung gestellt und uns immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben. Ohne Euch wäre das alles nicht möglich gewesen! Danke! Ihr ProGreyhound-Team
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Der Vorstand

Heike Pilz
email: heike.pilz@progreyhound.de
Bettina Keysers
email: bettina.keysers@progreyhound.de

Adoption

Bettina Keysers
email: adoption@progreyhound.de

ProGreyhound Büro ( Allgemeine Informationen)

Beatrice Tenhaef – Telefon: 02841 / 6001350
email: beatrice.tenhaef@progreyhound.de

Erstkontakt Interessenten und Pflegestellen

ProGreyhound Büro
adoption@progreyhound.de
Telefon: 02841 / 6001350

Buchhaltung /Rechtswesen

Leslaw Pilinski
eMail: leslaw.pilinski@progreyhound.de

 

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